Fachliche Expertise

 

Arbeitsrecht in der Personalpraxis

 

Auf Grund seiner umfangreichen Erfahrung als Personalleiter, Rechtsanwalt und auch ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit mit mehr als 18  Jahren Erfahrung sind ihm  Ihre Problemstellungen sowohl aus der Sicht eines Praktikers und ehrenamtlichen Richters als auch aus der Sicht des Rechtsanwalts bekannt. Daher ist er in der Lage, rasch , praxisnah, rechtssicher und effizient Lösungen für Sie zu erarbeiten. Die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Faktoren und die Beherrschung der englischen Sprache sind für ihn selbstverständlich.

 

Das bedeutet eine ganzheitliche, rechtliche und praxisbezogene  sowie auf den Einzelfall maßgeschneiderte Beratung u.a. auf den Gebieten:

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht  
  • Konzern-, Gesamtbetriebsrats- und Betriebsratsarbeit (Arbeitgeberseite)
  • Betriebliche Gremienarbeit (Arbeitgeberseite)

sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzklagen oder anderen Trennungsszenarien oder sonstigen Konfliktsituationen.